Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hundebetreuung
Stand: Februar 2025
Allgemeines
Der Hundehalter (im Folgenden Kunde genannt) versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine Legitimation muss bei Aufforderung durch Dagmar Lienbacher (im Folgenden Hundebetreuer genannt) über einen amtlichen Lichtbildausweis und den EU Heimtierausweis (=Hundereisepass) bzw. Impfpass des Hundes erfolgen. Während der Betreuung bleibt der Kunde Eigentümer des Hundes.
Für jeden Betreuungsauftrag gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
Bedingungen (Impfungen, Gesundheit, Ableben)
Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder von Parasiten befallene Hunde sind von der Betreuung ausgeschlossen. Ebenso trächtige Hündinnen und sozial unverträgliche Hunde.
Der gültige, EU-Impfausweis mit den eingetragenen nachstehend angeführten Vorsorgeimpfungen wird im Falle einer mehrtägigen Urlaubsbetreuung beim Hundebetreuer hinterlegt.
Der zu betreuende Hund muss nachstehende, dem Alter entsprechende Impfungen erhalten haben und muss regelmäßig entwurmt werden. Impfungen dürfen nicht abgelaufen oder jünger als 4 Wochen sein.
Zwingend erforderlicher Impfschutz gegen: Staupe, Hepatitis, Parovirose, Parainfluenza, Zwingerhusten (SHPPI o. DHPPI). Tollwut ist kein Muss, außer der Hund war im Ausland oder wird jagdlich geführt.
Sollte der Hund die angeführten Impfungen nicht besitzen, ist der Hundebetreuer berechtigt, vom Betreuungsvertrag zurückzutreten. Folgeschäden vertraglich zugesicherter, jedoch nicht durchgeführter Impfungen, gehen zu Lasten des Kunden.
Von Anfang März bis Anfang November muss der Hund mit einem Zecken- und Flohmittel behandelt sein. Der Hundebetreuer akzeptiert die Monats-Schutztablette und Halsbänder. Die Anwendung von Schutzmittel in Tropfenform darf nicht älter als drei Monate sein.
Homöopathische Mittel (Kokosöl, Schwarzkümmelöl, Bernsteinketten, Öle etc.) werden nicht akzeptiert.
Der Kunde versichert, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat. Andere (chronische) Krankheiten und Allergien müssen dem Hundebetreuer verpflichtend schriftlich bekannt gegeben werden.
Dazu zählen: Futtermittelallergie, Unverträglichkeit bei Medikamenten, motorische Einschränkungen.
Das Hundefutter ist vom Kunden mitzubringen, da es bei Futterumstellungen immer wieder zu Problemen kommen kann. Das Futter ist mit entsprechender Fütterungsanweisung zu beschriften, insofern es nicht bereits vorportioniert ist.
Benötigt der Hund Medikamente so müssen diese vom Kunden beigestellt und eine genaue Dosierungsanweisung beigefügt werden
Bei medizinischem Handlungsbedarf (Verletzung oder Erkrankung) während der Betreuung stimmt der Kunde einer medizinischen Versorgung seines Hundes, sowie der Weitergabe der personenbezogenen Daten an einen vom Hundebetreuer kontaktierten Tierarzt zu.
Der Kunde willigt hiermit ein, dass der Hund im Auftrag des Kunden und auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gegeben wird. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt allein der Kunde. Der Kunde wird selbstverständlich vorher informiert. In Notfällen (Lebensgefahr für den Hund) kann der Hundebetreuer aber auch eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem Kunden handeln.
Sollte das Tier nach der Betreuung an einer ansteckenden Krankheit leiden, muss dies dem Hundebetreuer sofort mitgeteilt werden.
Sollte der Hund während der Urlaubsbetreuung versterben, sind die Entsorgungskosten der Tierkörperverwertung oder der Bestattungseinrichtung/Einäscherung (Pegasus Tierbestattungen GmbH Salzburg/Eugendorf) vom Kunden selbst zu tragen.
Buchung/Bezahlung/Übergabe
Eine Anmeldung zur Urlaubs- oder Tagesbetreuung muss schriftlich per E-Mail oder WhatsApp erfolgen. Sobald der Termin vom Hundebetreuer schriftlich bestätigt wurde gilt der Termin als verbindlich.
Reservierungen können bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden. Unter 10 Tage werden 50% des vereinbarten Betreuungsentgeltes als Stornogebühr in Rechnung gestellt.
Die Bezahlung der Betreuung erfolgt in Bar am Betreuungstag oder per Überweisung im Vorhinein und gilt immer für den gebuchten Betreuungszeitraum. Es gelten die Preise laut aktueller Preisliste.
Wird die Betreuung vom Kunden, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig beendet, so verfällt der Rest des entrichteten Entgeltes. Eine Verlängerung der Betreuungszeit muss schriftlich vereinbart werden (SMS, WhatsApp oder E-Mail).
Die Übergabe des Hundes an den Hundebetreuer wird jeweils individuell vereinbart und erfolgt entweder am Wohnsitz/Standort des Hundebetreuers oder an einem zu vereinbarenden Ort und einer zu vereinbarenden Uhrzeit. Ebenso die Rückübernahme des Hundes durch seinen Besitzer.
Bei Nichtabholung des Hundes zum vereinbarten Termin werden weitere anfallende Betreuungszeiten in Rechnung gestellt. Nach Ablauf von 10 Tagen wird der Hund im Tierheim abgegeben.
Betreuung/Haftung
Der Hundebetreuer versichert, die Hunde artgerecht und verhaltensgerecht zu betreuen bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
Der Hundebetreuer versichert, immer gewissenhaft mit den Hunden umzugehen und bestmöglich dafür zu sorgen, dass die betreuten Hunde glücklich und zufrieden sind.
Die Hunde werden beim Ausführen mit einem GPS-Tracker ausgestattet und gesichert ausgeführt. Sollte ein Hund wider erwarten weglaufen, dann haftet der Hundebetreuer nicht für etwaige Schäden am Hund oder an Dritten, verpflichtet sich aber alle Schritte die nötig sind (Tierheim, Polizei etc.) einzuleiten.
Für Schäden die der Hund während der Betreuungszeit erleiden könnte übernimmt der Hundebetreuer keine Haftung. Richtet der Hund Schäden an (z.B. an Einrichtungsgegenständen), so haftet hierfür der Kunde.
Für Schäden die ein dem Hundebetreuer anvertrauter und vereinbarungsgemäß gehaltener Hund während der Betreuung an Dritten verursacht, haftet ausschließlich dessen Besitzer bzw. die Haftpflichtversicherung des Hundes. Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Hundebetreuer haftet nicht für Verletzungen des Hundes, die durch Spielen mit Artgenossen, Laufen, Springen und anderes arttypisches Verhalten nicht auszuschließen sind, sowie für Erkrankungen während der Betreuung.
Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadenersatz verlangt werden.
Datenschutz
Die Daten vom Kunden werden vom Hundebetreuer und dessen Erfüllungsgehilfen vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Kundendaten werden zur Rechnungserstellung und zum Abholen/Bringen des Hundes verwendet. Rechnungen werden aus Umweltgründen per E-Mail oder WhatsApp versendet. Wünscht der Kunde dies in Papierform, reicht eine kurze Nachricht.
WhatsApp erleichtert die Kommunikation zwischen Kunden und dem Hundebetreuer und ist die vom Hundebetreuer bevorzugte Kommunikationsform. Die Verwendung von WhatsApp ist nicht verpflichtend.
Der Kunde willigt ein, dass der Hundebetreuer Fotos und Videos der Hunde macht und für Werbezwecke auf Facebook/Instagram/TikTok sowie auf der Webseite verwenden darf.
Gerichtsstand ist Hallein